Montag, 23. April 2018

Handlung auf einer wahren Begebenheiten aus dem Jahr 2017

Es  hatte nie jemand die Gelegenheit gehabt, seine Person kennenzulernen.

Er hielten sich auf dem Ewend mit seinem Buch immer abseits, und so wurde er stets nur am Rand wahrgenommen.
Jeder bekam daraufhin sein persönliches Namenschild und eine Einweisung zur Tätigkeiten.

Das Verhalten gegenüber anderen war vorbildlich, ganz nach BGB und dem Grundgesetz.
Er nahm deren Verhalten nach BGB § 226 als Vorbild.
Abend habe die Situation sich verändert.
Er blieb abends auf seinem Sitzplatz.
Dann wurd er angesprochen, er soll bitte alle Menschen in Ziviler Bekleidung und ohne Nachweis für Aufenthalt des Abend Event von dem Gelände bitten zu gehen.

Es gab an diesem Abend einfach zu viel davon, und dann,  haben  alle von Hören sagen erfahren, wohin das führt.

Er wurde daraufhin gebeten aufzustehen, so  wie alle ohne Nachweis von dem Gelände zu begleiten.

Doch dieser Aufforderung wollte er auch nachkommen.
Jedoch konnte keine Person einen Nachweis erbringen,  ein Aussteller oder Besucher zu sein.

Also behandelte er diese Person, nach dem BGB wie die Security es beim Einlass gemacht haben.
Dann kontrollierte er die Räumlichkeiten, für welche er die Verantwortung übernommen habe.

Beim Öffnen der Tür zur Reumlichkei für Erste Hilfe Raum, sind alle Beteiligten derart in eine missliche Lage geraten.
Vor Schreck & Angst darüber erstarrt, erweckte er einen unerwünschten Eindruck.

Die Erlösung aus der misslichen Situation war ausschließlich durch Hausverbot zu beseitigen.

Aber hätte diese Person im Vorfeld, wissen können was hinter einer masifen Erste Hilfe Tür sich befindet.

Ich habe es oft genug durchdacht,  aber von seiner Ausgangspunkt wäre eine andere Entwicklung nicht vorstellbar.

Dass zeigt aber, was passiert,  wenn es keine Regelung für Aussteller auf einem Event oder Messe gibt.

Der Kluge lernt nach dem Fehler, ohne geht es nimmermehr.

Auch bedarf es zu akzeptieren, dass beim ersten Versuch es nicht immer gelingt.

2 Kommentare:

  1. Der erste Eindruck führt einen in die Irre.

    Dieser ist bei der Öffnung der Tür, also bei seiner Handlung passiert.

    Denn die logische Lösung eines Problems, war die einfachste Vermutung.

    Wenn man alle logischen Lösungen eines Problems eliminiert, ist die unlogische obwohl unmöglich unweigerlich richtig.

    Und ich stellte mir die Frage?

    Woher wusste die Security welche länger dabei waren, wer Aussteller gewesen ist und wer nicht.

    Wenn doch nicht jeder es gewusst haben kann.

    Die Antwort ist einfach gewesen:
    Bei wiederkehrenden Augenkontakt, der nicht längere Zeit ausgeblieben ist, hatten sich die Security mehr Gesichter und deren Namen gemerkt.

    Die Personen welche die Gesichter nicht merken konnten, vermochten diese Wissen auch nicht zu gebrauchen.

    Dies leichte Problem, lässt sich durch ein Medium für Ausstellerausweis beseitigen und Zwischenmenschliche Kommunikation.

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  2. Und in die missliche Lage, ist er durch seine Tätigkeiten gelangt.

    Zu seinen Tätigkeiten, gehört die Kontrolle des Mediums für Abend Aufenthalt.

    Natürlich fehlt ihm die Einsicht, Unrecht zu tun, damit ist es nach StGB § 17 ein Verbotsirrtum.

    Und er konnte es nicht vermeiden, weil die Prüfung von diesem Medium zu seinen Tätigkeiten und Pflichten gehörte.

    Eingeschlossen ist auch die Prüfung des Ersten Hilfe Raums.
    Was hinter der Tür sich befindet, hätte er nicht wissen können.

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