Montag, 23. April 2018

Handlung auf einer wahren Begebenheiten aus dem Jahr 2017

Es  hatte nie jemand die Gelegenheit gehabt, seine Person kennenzulernen.

Er hielten sich auf dem Ewend mit seinem Buch immer abseits, und so wurde er stets nur am Rand wahrgenommen.
Jeder bekam daraufhin sein persönliches Namenschild und eine Einweisung zur Tätigkeiten.

Das Verhalten gegenüber anderen war vorbildlich, ganz nach BGB und dem Grundgesetz.
Er nahm deren Verhalten nach BGB § 226 als Vorbild.
Abend habe die Situation sich verändert.
Er blieb abends auf seinem Sitzplatz.
Dann wurd er angesprochen, er soll bitte alle Menschen in Ziviler Bekleidung und ohne Nachweis für Aufenthalt des Abend Event von dem Gelände bitten zu gehen.

Es gab an diesem Abend einfach zu viel davon, und dann,  haben  alle von Hören sagen erfahren, wohin das führt.

Er wurde daraufhin gebeten aufzustehen, so  wie alle ohne Nachweis von dem Gelände zu begleiten.

Doch dieser Aufforderung wollte er auch nachkommen.
Jedoch konnte keine Person einen Nachweis erbringen,  ein Aussteller oder Besucher zu sein.

Also behandelte er diese Person, nach dem BGB wie die Security es beim Einlass gemacht haben.
Dann kontrollierte er die Räumlichkeiten, für welche er die Verantwortung übernommen habe.

Beim Öffnen der Tür zur Reumlichkei für Erste Hilfe Raum, sind alle Beteiligten derart in eine missliche Lage geraten.
Vor Schreck & Angst darüber erstarrt, erweckte er einen unerwünschten Eindruck.

Die Erlösung aus der misslichen Situation war ausschließlich durch Hausverbot zu beseitigen.

Aber hätte diese Person im Vorfeld, wissen können was hinter einer masifen Erste Hilfe Tür sich befindet.

Ich habe es oft genug durchdacht,  aber von seiner Ausgangspunkt wäre eine andere Entwicklung nicht vorstellbar.

Dass zeigt aber, was passiert,  wenn es keine Regelung für Aussteller auf einem Event oder Messe gibt.

Der Kluge lernt nach dem Fehler, ohne geht es nimmermehr.

Auch bedarf es zu akzeptieren, dass beim ersten Versuch es nicht immer gelingt.